So funktioniert ein Immobilientipp.
Vom ersten Hinweis bis zum Kontakt mit dem Makler – nachvollziehbar, geprüft und mit Rücksicht auf alle Beteiligten.
Öffnet das Meldeformular bei Google in einem neuen Tab.
Jeder Tipp bekommt eine eigene Nummer
Sobald ein Hinweis bei mir eingeht, erhält er eine eindeutige Tipp-ID nach dem Muster RR-2026-0001. So ist jederzeit klar, wann welcher Hinweis von wem gemeldet wurde – das ist auch die Grundlage für eine faire Vergütung.
Was ich prüfe
Bevor ein Hinweis weitergeht, schaue ich mir an:
- Region und Lage
- Objektart und Größe
- die Situation des Eigentümers
- ob tatsächlich eine Verkaufs- oder Vermietungsabsicht besteht
- welcher Makler mit seinem Suchprofil dazu passt
Datenschutz und Zustimmung
Ein Makler erhält zuerst nur die Informationen, die er für eine Vorprüfung braucht. Namen, Adressen und Kontaktdaten gebe ich nicht ungefragt weiter. Der direkte Kontakt kommt erst zustande, wenn die Grundlage dafür besteht – in der Regel die Zustimmung des Eigentümers.
Bitte melden Sie Namen und Kontaktdaten eines Eigentümers nur, wenn er damit einverstanden ist. Ohne Einverständnis genügen Angaben zum Objekt und Ihre eigenen Kontaktdaten.
Häufige Fragen
Kostet mich das etwas?
Nein. Weder für Tippgeber noch für Eigentümer entstehen durch mich Kosten.
Wie erfahre ich, was aus meinem Tipp geworden ist?
Sie erhalten Ihre Tipp-ID und ich melde mich, sobald es einen Stand gibt.
Was passiert, wenn derselbe Hinweis zweimal gemeldet wird?
Es zählt der Hinweis, der zuerst eingegangen ist. Die Einzelheiten stehen in den Tippgeber-Bedingungen.
Der Ablauf auf einen Blick.
Vier Schritte, jeder Hinweis mit eigener Tipp-ID.
- 1
Hinweis melden
Sie melden die Immobilie über das Formular. Jeder Tipp erhält eine eindeutige Tipp-ID, etwa RR-2026-0001.
- 2
Sorgfältig prüfen
Ich prüfe Region, Objektart, Größe, Situation und die Absicht zu verkaufen oder zu vermieten.
- 3
Passenden Makler finden
Der Makler erhält zuerst nur Informationen zur Vorprüfung. Persönliche Daten gebe ich nicht ungefragt weiter.
- 4
Kontakt herstellen
Erst mit Zustimmung kommt der direkte Kontakt zustande. Den Verkauf oder die Vermietung übernimmt der Makler.
Was Tippgeber bekommen
Kommt durch Ihren Hinweis ein Geschäft zustande und erhalte ich dafür von dem Makler eine Tippgebervergütung, gebe ich Ihnen 10 % dieser, meiner eigenen Tippgebervergütung weiter.
Gemeint ist ausdrücklich nicht die Maklerprovision (Courtage). Ein Anspruch entsteht nur, wenn ich tatsächlich eine Vergütung erhalten habe. Die Einzelheiten stehen in den Tippgeber-Bedingungen.