Tippgeber-Bedingungen
Klare Regeln dafür, wann und in welcher Höhe ich eine Vergütung an Tippgeber weitergebe.
Entwurf. Diese Bedingungen müssen vor Veröffentlichung rechtlich geprüft werden. Platzhalter in eckigen Klammern sind noch offen.
1. Worum es geht
Robert Reichert, RR Netzwerk & Digital, erhält von Immobilienmaklern unter Umständen eine Tippgebervergütung, wenn ein Hinweis zu einem Geschäft führt. Einen Teil davon gebe ich an die Person weiter, die mir den Hinweis gegeben hat.
2. Höhe der Vergütung
Der Tippgeber erhält 10 % der Tippgebervergütung, die ich selbst für diesen Hinweis vom Makler erhalten habe.
Nicht gemeint ist die Maklerprovision (Courtage). Ein Anspruch auf einen bestimmten Betrag oder einen Anteil an der Courtage besteht nicht.
3. Voraussetzungen
- Der Hinweis wurde über das Meldeformular oder nachweisbar schriftlich gemeldet und hat eine Tipp-ID erhalten.
- Der Hinweis war mir und dem Makler zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt.
- Das Geschäft kommt innerhalb von 12 Monaten nach der Meldung zustande (Schutzfrist).
- Ich habe die Tippgebervergütung vom Makler tatsächlich erhalten.
4. Doppelte Meldungen
Wird dieselbe Immobilie mehrfach gemeldet, zählt der zuerst eingegangene Hinweis.
5. Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach vollständigem Eingang meiner eigenen Vermittlungsprovision, sofern mir die vollständigen Bankdaten des Tippgebers vorliegen. Tippgeber sind selbst dafür verantwortlich, erhaltene Vergütungen gegebenenfalls zu versteuern.
6. Daten von Eigentümern
Tippgeber geben Namen und Kontaktdaten von Eigentümern nur mit deren Einverständnis an. Ohne Einverständnis genügen Angaben zum Objekt.
7. Keine Maklertätigkeit
Weder ich noch Tippgeber vermitteln Immobilien. Verkauf und Vermietung liegen allein beim beauftragten Makler.