Sie hören von einer Immobilie? Sagen Sie es mir.
Handwerker, Hausverwalter, Nachbarn, Geschäftsleute – oft erfahren gerade Sie zuerst, wenn eine Immobilie frei wird. Aus Ihrem Hinweis kann eine Vergütung werden.
Öffnet das Meldeformular bei Google in einem neuen Tab.
Wer Tippgeber sein kann
Jeder, der mit offenen Augen unterwegs ist, zum Beispiel:
- Handwerker und Hausmeister
- Hausverwaltungen
- Unternehmer und Geschäftskontakte
- Bekannte, Nachbarn, Familie
Welche Hinweise wertvoll sind
Ein guter Tipp ist ein Hinweis auf eine Immobilie, deren Eigentümer verkaufen oder vermieten möchte – am besten, bevor sie öffentlich angeboten wird. Das kann ein Mehrfamilienhaus sein, eine Gewerbehalle, ein Grundstück oder ein Einfamilienhaus.
So geben Sie einen Tipp
- Sie füllen das kurze Formular aus – Angaben zum Objekt und Ihre Kontaktdaten genügen.
- Ihr Hinweis bekommt eine Tipp-ID.
- Ich prüfe den Hinweis und suche den passenden Makler.
- Kommt ein Geschäft zustande, erhalten Sie Ihren Anteil.
Daten des Eigentümers geben Sie bitte nur an, wenn er damit einverstanden ist.
Was Tippgeber bekommen
Kommt durch Ihren Hinweis ein Geschäft zustande und erhalte ich dafür von dem Makler eine Tippgebervergütung, gebe ich Ihnen 10 % dieser, meiner eigenen Tippgebervergütung weiter.
Gemeint ist ausdrücklich nicht die Maklerprovision (Courtage). Ein Anspruch entsteht nur, wenn ich tatsächlich eine Vergütung erhalten habe. Die Einzelheiten stehen in den Tippgeber-Bedingungen.